Geschäftsbedingungen

Inhalt

  • Deckungsvertrag
    • Premium
    • Basic
  • Stornierungsbedingungen für Reservierungen

MIETVERTRAG MIT Premium VERSICHERUNG

DAS VERMIETUNTERNEHMEN oder das von Sirlet frei benannte Unternehmen, das die Dienstleistung der Vermietung eines fahrerlosen Kraftfahrzeugs erbringt (nachfolgend DAS VERMIETUNTERNEHMEN), vermietet Ihnen das Fahrzeug (bzw. gegebenenfalls das Ersatzfahrzeug) gemäß den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen, die Sie in vollem Umfang akzeptieren und deren Einhaltung Sie sich verpflichten.
Aus diesem Grund bitten wir Sie, diese sorgfältig zu lesen und uns, falls Sie etwas nicht verstehen, vor Ihrer Zustimmung und der Verpflichtung zur Einhaltung der Bedingungen zu informieren.
Jede Bezugnahme auf DAS VERMIETUNTERNEHMEN oder SIRLET ist so zu verstehen, dass sie sich je nach Fall entweder nur auf eines von beiden oder auf beide gemeinsam bezieht.
1.- Lieferung und Rückgabe.
DAS MIETWAGENUNTERNEHMEN liefert das Fahrzeug im guten Allgemeinzustand, funktionsfähig und frei von offensichtlichen Mängeln.
Sie verpflichten sich, das Fahrzeug mit allen Unterlagen, Teilen und Zubehör im selben Zustand an dem Ort, dem Tag und der Uhrzeit, die in diesem Vertrag angegeben sind, zurückzugeben und die entsprechende Übernahme durch das Personal des MIETUNTERNEHMENS oder das von ihr dazu bestellte Personal vorzunehmen.
Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen ist DAS MIETWAGENUNTERNEHMEN berechtigt, die Kautionsbeträge als Sicherheit zu verwenden, um eventuelle Schäden oder Mängel, die bei der Inspektion des Fahrzeugs festgestellt werden, abzudecken. Reicht dieser Betrag nicht aus, können mit ausdrücklicher Genehmigung des Mieters zusätzliche Gebühren zur Deckung des gesamten Schadens erhoben werden.
DAS MIETWAGENUNTERNEHMEN kann das Fahrzeug jederzeit ohne Vorankündigung und auf eigene Kosten wieder in Besitz nehmen, wenn festgestellt wird, dass das Fahrzeug entgegen die in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen genutzt wird.
Die Mindestdauer der Fahrzeugmiete beträgt einen Tag (24 Stunden ab Vertragsbeginn). Bei einer Rückgabe mit einer Verspätung von mehr als 119 Minuten kann ein zusätzlicher Tag zum aktuellen Tarif in Rechnung gestellt werden, zusätzlich zu einer Gebühr für den Schaden, der dadurch entstanden ist, dass das Unternehmen nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt über das Fahrzeug verfügen konnte.
Alle Kosten oder Gebühren, die sich daraus ergeben, dass das Fahrzeug nicht an andere Kunden oder Reservierungen übergeben werden konnte, gehen zulasten des Mieters.
2.- Ihre Haftung.
Das von Ihnen gewählte Premium/Contacless-Paket umfasst folgende Zusatzversicherungen, die Sie von Haftung freistellen, wenn Sie mit der gebotenen Sorgfalt gehandelt und die in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen erfüllt haben:
  1. Teilkaskoversicherung (CDW).
  2. Diebstahlversicherung (TP).
  3. Außerdem sind Schäden an Reifen und Scheiben (GAT) sowie die Kosten bei Verlust der Schlüssel gedeckt.
Sollten jedoch Schäden oder der Diebstahl des Fahrzeugs während der Mietzeit auf Ihr fahrlässiges, verantwortungsloses oder böswilliges Verhalten zurückzuführen sein, haben Sie DAS VERMIETERUNTERNEHMEN nach Aufforderung alle von DAS VERMIETERUNTERNEHMEN ordnungsgemäß dokumentierten Kosten, Aufwendungen und Schäden zu erstatten, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Reparaturkosten, Wertminderung, Verlust von Erträgen aus Vermietungen (entgangener Gewinn), Abschleppkosten, Lagerkosten usw.
Sie verpflichten sich, im Falle von Diebstahl oder Verlust des Fahrzeugs sowie bei schweren Schäden, deren Ausmaß die Weiterfahrt unmöglich macht und die eine Reparatur unverhältnismäßig teuer oder nicht realisierbar macht, den vollen Marktwert des Fahrzeugs zu bezahlen. Dieser wird unter Bezugnahme auf den im Informationsblatt der GANVAM oder einer ähnlichen Veröffentlichung veröffentlichten Endverkaufspreis festgesetzt.
Sie ermächtigen DAS VERMIETERUNTERNEHMEN ausdrücklich, Ihre Kredit- oder Debitkarte mit dem/den oben genannten Betrag/Beträgen zu belasten. Sie akzeptieren ferner, dass Ihnen die tatsächlichen Kosten der erforderlichen Reparaturen sowie zusätzliche Beträge aufgrund des Zeitraums der Nichtverfügbarkeit bzw. des entgangenen Gewinns infolge der Standzeit des Fahrzeugs während der Reparatur gemäß dem jeweils geltenden Tagessatz berechnet werden können.
Sie haften für alle Schäden, die durch den Transport von herausragenden oder heraushängenden Gegenständen verursacht werden. Von dieser Haftung werden Sie durch keine Außerkraftsetzung oder Selbstbeteiligung befreit, und sie ist von keiner Deckung umfasst.
Sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, haften Sie stets für: Schäden durch herausragende Gegenstände, Schäden am Unterboden, Schäden an Rädern, Scheiben und Spiegeln, Verlust oder Bruch der Schlüssel sowie Fehlbetankung.
Die mit diesem Vertrag aufgenommenen Deckungen decken in keinem Fall Schäden am Unterboden des Fahrzeugs.
Um die Folgen einer nicht sorgfältigen Nutzung des Fahrzeugs gemäß den Vertragsbedingungen abzusichern, wird zu Beginn des Mietvertrags die Kaution auf Ihrer Kredit- oder Debitkarte (*) blockiert (Vorautorisierung) bzw. von ihr abgebucht. Dieser Betrag wird auch verwendet, wenn Sie das Fahrzeug nicht mit vollem Tank zurückgeben.
Die Blockierung oder Abbuchung erfolgt in der Abholstation des Fahrzeugs.
Bei Rückerstattungen auf Kredit- oder Debitkarten übernimmt DAS VERMIETERUNTERNEHMEN keine Verantwortung und erstattet daher keine Beträge, die durch Währungsumrechnung/Wechselkursdifferenzen oder andere Bank- bzw. Finanzgebühren oder Provisionen Dritter entstehen.
(*) Zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung und Annahme dieses Vertrags gilt: DAS VERMIETERUNTERNEHMEN AKZEPTIERT AUSSCHLIESSLICH KREDITKARTEN. Wenn der Buchungsinhaber - der zugleich der Hauptfahrer sein muss - zum Zeitpunkt der Anmietung die Mietbedingungen nicht erfüllt, kann DAS VERMIETERUNTERNEHMEN die Anmietung verweigern, insbesondere wenn keine gültige physische Kreditkarte auf den Namen des Buchungsinhabers vorgelegt wird.
3.- Unsere Haftung.
Das MIETWAGENUNTERNEHMEN haftet für jeden Schaden, den Sie erleiden, wenn dieser Schaden auf Fahrlässigkeit unsererseits zurückzuführen ist. Nichts in diesen Bedingungen schließt unsere Haftung für Todesfälle oder Personenschäden, die auf unsere Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, aus oder beschränkt sie; dies gilt auch für jede sonstige Haftung, die von Gesetzes wegen nicht ausgeschlossen werden kann.
4.- Berechnete Beträge und Einziehungsermächtigungen.
Alle in den Besonderen Bedingungen genannten Beträge werden nach unseren jeweils geltenden Preisen auf der Grundlage der von Ihnen angegebenen Nutzung des Fahrzeugs berechnet. Jede unerlaubte Nutzung kann dazu führen, dass zusätzliche Beträge in Rechnung gestellt werden, die in unserer aktuellen Preisliste veröffentlicht sind, die Ihnen bekannt ist und über die Sie informiert wurden.
Daher übernehmen Sie auf Aufforderung des MIETWAGENUNTERNEHMENS die Zahlung der folgenden Beträge: (a) Zahlung der Miete und anderer zusätzlicher Beträge, zusätzliche Fahrer, Übergabe und Abholung, Abholung an einem anderen Ort als dem der Übergabe, alle sonstigen vertraglich abgeschlossenen Zusatzleistungen und Steuern. Die Mindestmiete beträgt eine Tagesmiete; die Tagesmiete bezieht sich auf 24 Stunden ab Mietbeginn. Wird das Fahrzeug mit mehr als 119 Minuten Verspätung zurückgegeben, behalten wir uns das Recht vor, einen zusätzlichen Betrag in Höhe des geltenden Tagessatzes in Rechnung zu stellen. (b) Alle Beträge für Schäden gemäß Klausel 2. (c) Betankungsgebühren, wenn das Fahrzeug mit einem weniger als vollen Tank zurückgegeben wird. (d) die jeweils geltenden Steuern. (e) Beträge für versteckte Schäden, die der Kunde durch Verschulden oder Fahrlässigkeit am Fahrzeug verursacht hat und die bei der Rückgabe des Fahrzeugs mit bloßem Auge nicht erkannt werden konnten.
Wenn Sie das Fahrzeug nicht am vereinbarten Ort zurückgeben oder bei der Abnahme des Fahrzeugs durch das Personal des MIETWAGENUNTERNEHMENS nicht anwesend sind, ist dieses ausdrücklich ermächtigt, Ihr Konto mit dem als Kaution vereinbarten Betrag zu belasten, um eventuelle Schäden zu decken, es sei denn, dieser Betrag erweist sich als nicht ausreichend.
Falls das Fahrzeug außerhalb der Geschäftszeiten zurückgegeben wird, wird das Fahrzeug während der nächsten verfügbaren Arbeitszeit geprüft. Schäden oder Mängel, die bei dieser Inspektion festgestellt werden, gelten als gültig und sind dem Mietzeitraum zuzurechnen.
Wenn das Fahrzeug außerhalb der Geschäftszeiten ohne sichtbare Schäden zurückgegeben wird und es nachher und vor der Inspektion durch DAS MIETWAGENUNTERNEHMEN beschädigt ist, haften Sie für diese Schäden,
Alle in Rechnung gestellten Beträge unterliegen einer endgültigen Überprüfung bei Vertragsende. Sie ermächtigen uns hiermit, die sich aus diesem Vertrag ergebenden Kosten von dem Konto Ihrer Kredit- bzw. Debitkarte abzubuchen. Einschließlich der einschlägigen Rechtskosten, die uns bei der Eintreibung solcher Gebühren entstehen.
Etwaige Beanstandungen oder Einwände gegen die in Rechnung gestellten Beträge sind uns spätestens 30 Tage nach Erhalt der endgültigen Abrechnung mitzuteilen; andernfalls gilt die Abrechnung als korrekt.
Der Kunde ermächtigt das Unternehmen ausdrücklich zur Tokenisierung seiner Kredit- oder Debitkarte (d.h. der Kunde ermächtigt das Unternehmen ausdrücklich, die tatsächliche Kartennummer durch einen einmaligen und zufälligen Code zu ersetzen, der als „Token“ bezeichnet wird, um die Daten während der Transaktionen zu schützen) während des Mietvorgangs, um künftige Gebühren im Zusammenhang mit diesem Vertrag zu erheben, einschließlich u. a. für Schäden, die zum Zeitpunkt der Rückgabe nicht festgestellt wurden, Betankung, Verwaltungssanktionen oder Bußgelder. (Bzgl. der Schäden sind diese nicht immer auf Anhieb zu erkennen, einige sind versteckt, wie z.B. Schäden am Unterboden des Fahrzeugs oder falscher Kraftstoff, Kupplungsbrüche; in vielen Fällen werden diese Schäden erst nach ein paar Kilometern Fahrt entdeckt, entweder wenn wir das Fahrzeug zu unseren Abstellplätzen / Garagen bringen, oder kurz nachdem der nächste Kunde es gemietet hat).
Kraftstoffregelung: Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und muss im selben Zustand zurückgegeben werden. Andernfalls werden der fehlende Kraftstoff + Servicegebühr gemäß Preisliste eingezogen. Option „Im Voraus bezahlte Tankfüllung (FPO)“ verfügbar: Sie ermöglicht die Rückfahrt ohne Auftanken (ohne Rückerstattung für nicht verbrauchten Kraftstoff). Das Fahrzeug muss an einer Tankstelle in einem Umkreis von höchstens 20 Kilometern aufgetankt werden.
5.- Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung.
Sie übernehmen die volle Haftung für Bußgelder und sonstige Folgen, die sich aus der Verletzung von Verkehrsvorschriften und Parkverboten während der Mietzeit ergeben und für die Sie verantwortlich sind. Sollte das Mietwagenunternehmen solche Bußgelder zahlen müssen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre Kredit- oder Debitkarte während der Laufzeit des Mietvertrags oder nach Rückgabe des Fahrzeugs mit dem Betrag des/der betreffenden Bußgeldes/Bußgelder zuzüglich einer Verwaltungspauschale von 50 € pro Fall belasten dürfen. Die Belastungen können über die tokenisierte Karte vorgenommen werden.
6.- Schadenersatz.
Soweit es gesetzlich zulässig ist, verpflichten Sie sich, uns von allen Ansprüchen im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs, der von Ihnen erlittenen Schäden, einschließlich u. a. der Bußgelder und anderer in Klausel 5 genannte Folgen, oder von allen sonstigen Angelegenheiten, für die Sie haften, freizustellen. Wir lehnen ausdrücklich jede Haftung für Schäden jeglicher Art ab, die Sie oder Dritte erleiden, es sei denn, uns trifft ein Verschulden.
7.- Nutzungsbedingungen.
Sie sollten das Fahrzeug pflegen und sich vergewissern, dass es verschlossen ist, wenn es nicht benutzt wird, den richtigen Kraftstoff verwenden und die eingebauten Sicherheitsmechanismen bedienen und nutzen. Das Fahrzeug darf für die folgenden Zwecke nicht verwendet werden:
(a) Beförderung von Passagieren gegen Geld; (b) Warentransport; (c) Schieben oder Abschleppen von Fahrzeugen, Anhängern oder anderen Gegenständen; (d) Teilnahme an Rennen, Rallyes, Tests oder anderen Wettbewerben; (e) Fahren unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen, die das Bewusstsein des Fahrers oder seine Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen; (f) Verstoß gegen die Verkehrsregeln. Sie müssen sich bewusst sein, dass jede Straftat gegen die Verkehrssicherheit einen Verstoß gegen diesen Vertrag darstellt, wie z. B. das Nichtbeachten eines Stoppschilds oder einer Vorfahrt, das Überfahren einer roten Ampel, das Fahren in falscher Richtung, verbotene Wendemanöver oder jedes andere Verhalten, das gegen die geltenden Verkehrs- und Sicherheitsvorschriften verstößt; (g) Nichterfüllung der in unserer aktuellen Preisliste festgelegten Mindestanforderungen hinsichtlich des Alters und des Besitzes eines gültigen Führerscheins; (h) Fahren des Fahrzeugs durch eine andere Person, die nicht zuvor von uns autorisiert und in diesem Vertrag aufgeführt ist und auch nicht die Mindestanforderungen des Mietwagenunternehmens hinsichtlich des Alters und des Besitzes eines gültigen Führerscheins erfüllt. In diesem Fall haften Sie auch für das Fahrzeug gemäß diesem Vertrag und haben uns gemäß Klausel 6 schadlos zu halten; (i) das Fahrzeug darf nicht außerhalb des spanischen Festlands (außer Frankreich, Portugal, Gibraltar und Andorra nach vorheriger vertraglicher Vereinbarung und Genehmigung durch das Mietwagenunternehmen) sowie nicht zwischen den Inseln oder zwischen diesen und dem Festland gefahren werden. In diesem Zusammenhang ist es nicht gestattet, das gemietete Fahrzeug mit einer Fähre oder einer anderen Art von Seeverkehr zu transportieren. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung wendet das Mietwagenunternehmen die entsprechende Strafe an, der vertraglich abgeschlossene Versicherungsschutz wird ungültig und der Vertragsinhaber trägt alle anfallenden Kosten, einschließlich der Kosten für die Rückführung des Fahrzeugs; (j) Fahren oder Befahren von Sperrbereichen, insbesondere von Rollbahnen, Flughafen-Vorfahrtsstraßen und zugehörigen Bereichen. (k) Fahren auf Waldwegen, unbefestigten Straßen und anderen Straßen, die den Zustand der Reifen verschlechtern oder den Unterboden des Fahrzeugs beschädigen können: (l) Nichtausschalten des Lichtes oder andere fahrlässige Handlungen, die sich auf die Fahrzeugbatterie auswirken; (m) Rückgabe des Fahrzeugs in einem sehr verschmutztem Zustand; (n) Rauchen im Fahrzeug; (o) Transport von Tieren außerhalb einer zugelassenen Transportbox oder eines zugelassenen Käfigs; Schäden und Verschmutzungen durch Tiere sind nicht versichert; (p) Fahren des Fahrzeugs in Umweltzonen, wenn dies nicht gestattet ist; (q) Zurücklassen von Gegenständen im Fahrzeug auf sichtbare Art, die zu Diebstahlversuchen und Schäden am Fahrzeug führen können.
Sollte das Mietfahrzeug für einen der o. g. oder für ähnliche Zwecke verwendet werden, haften Sie vollumfänglich für alle daraus entstandene Schäden.
Strafgelder für den Verlust von Dokumenten oder Zubehör: Der Verlust oder die Beschädigung des Fahrzeugscheins, der Versicherungsunterlagen, der Tankkarte oder des Zubehörs (Weste, Dreiecke, Räder/Kits, Lichtsignalanlage, Fahrzeugplaketten, Antenne, Nummernschild, Schlüsselanhänger, Kindersitze, Kofferraumablage, Reserverad, Bildschirme, Radio, Fußmatten und alle Gegenstände, die für die Mietdauer übergeben wurden) zieht eine Strafe gemäß den geltenden Tarifen nach sich.
Sollte sich herausstellen, dass das Fahrzeug von einer nicht im Mietvertrag autorisierten Person gefahren wurde, ermächtigen Sie DAS MIETWAGENUNTERNEHMEN ausdrücklich, die entsprechende Gebühr für den Zusatzfahrer für alle Tage des Mietzeitraums zu berechnen. Zudem sind alle Schäden, Verluste oder Beschädigungen, die während der Mietzeit am Fahrzeug auftreten können, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, auch wenn eine Zusatz- oder Prämiumversicherung abgeschlossen wurde.
Wenn festgestellt wird, dass das Fahrzeug außerhalb des spanischen Hoheitsgebietes benutzt wurde oder ohne ausdrückliche Zustimmung des MIETWAGENUNTERNEHMENS zwischen Inseln überführt oder gefahren wurde, wird ebenfalls die entsprechende Grenzübergangsgebühr erhoben; Schäden, die während einer solchen unerlaubten Benutzung entstanden sind, sind auch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
8.- Versicherung.
Für die Fahrer, die das Fahrzeug mit Genehmigung des MIETWAGENUNTERNEHMENS (und ausschließlich für diese Fahrer) und mit einem gültigen Vertrag nutzen, bieten wir Versicherungsschutz im Rahmen einer Kfz-Haftpflichtversicherung, von der wir auf Anfrage per E-Mail an die Adresse customerservice@gobycar.com eine Kopie zur Verfügung stellen. Diese Police erfüllt die Mindestanforderungen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung und schützt den Eigentümer des Fahrzeugs und/oder jeden zugelassenen Fahrer vor Rechtsansprüchen Dritter wegen Personen- oder Sachschäden, die durch die Benutzung des Fahrzeugs verursacht werden. Die Versicherungsbedingungen, einschließlich der Gebietsbeschränkungen, werden hiermit als fester Bestandteil zu diesem Vertrag aufgenommen. Nicht autorisierte Fahrer sind nicht versichert, sodass sämtliche Kosten und Schäden von dem Vertragsinhaber zu übernehmen sind.
9.- Unfälle, Diebstahl oder Verlust.
Sie müssen jeden Verkehrsunfall, Verlust, Schaden oder Diebstahl sofort bei der Polizei und innerhalb von 24 Stunden bei uns melden. Bei Unfall sollten Sie weder Haftung noch Schuld zugeben. Sie müssen ein Formular, das Sie vorher dazu anfordern, für die Unfall- oder Diebstahlsanzeige ausfüllen. Wenn Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, wird der abgeschlossene Versicherungsschutz nichtig und Sie verzichten ausdrücklich auf den Haftungsausschluss.
Wenn Sie ein solches Formular nicht ausgefüllt haben, erstreckt sich Ihre Haftung auf die Höhe der dem Mietwagenunternehmen entstandenen und ordnungsgemäß belegten Kosten, Ausgaben und Verluste, einschließlich und u. a. der Reparaturkosten, Wertverluste, entgangenen Mieteinnahmen (entgangenem Gewinn), Abschlepp- und Lagerkosten.
Bei Diebstahl, Verlust oder schweren Schäden am Fahrzeug, die eine Weiterfahrt unmöglich machen und deren Reparatur zu kostspielig oder undurchführbar ist, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie den vollen Marktwert des Fahrzeugs zahlen, der nach dem im Ganvam-Informationsblatt oder einer ähnlichen Veröffentlichung angegebenen Verkaufspreis festgelegt wird.
Sie verpflichten sich außerdem, mit uns und unserer Versicherungsgesellschaft bei etwaigen Ermittlungen oder anschließenden Gerichtsverfahren zusammenzuarbeiten; andernfalls haften Sie für alle daraus entstehenden Schäden und Nachteile.
10.- Pannenhilfe.
Die Grunddeckung enthält keine Pannenhilfe, daher ist sie nicht im Mietvertrag enthalten. Aber in der SC Prämium-Deckung ist sie enthalten. Sie können sie auch mit der Grunddeckung als zusätzliche Leistung abschließen, und dann muss sie in den Mietvertrag aufgenommen werden.
Wenn Sie die Pannenhilfe nicht vertraglich abschließen, erklären Sie, dass Sie sich dessen bewusst sind, übernehmen ausdrücklich alle sich daraus ergebenden Umstände und akzeptieren ausdrücklich die Kosten, die dem MIETWAGENUNTERNEHMEN für eventuelle Schäden und Nachteile entstehen können.
10.1. Erbringung der Leistung.
Der Mieter hat Anspruch auf einen Pannendienst, der 24 Stunden am Tag zur Verfügung steht und über unser Callcenter verwaltet wird. Außerhalb der Geschäftszeiten erfolgt die Pannenhilfe über den vom Mietwagenunternehmen beauftragten Dienstleister.
10.2. Ersatzfahrzeug.
Bei einem Zwischenfall, der die Fortsetzung der Fahrt unmöglich macht, kann der Mieter gegen Vorlage der gültigen Originaldokumente in einem unserer Büros während unserer Geschäftszeiten ein Ersatzfahrzeug anfordern. Das Fahrzeug wird so schnell wie möglich gegen ein anderes Fahrzeug mit ähnlichen Merkmalen wie denen der vertraglich abgeschlossenen Gruppe ausgetauscht. Sollte ein Fahrzeug dieser Gruppe nicht verfügbar sein, wird ein Fahrzeug aus einer anderen Gruppe als der gebuchten zur Verfügung gestellt und der Vertragsinhaber kann dagegen keinen Einspruch erheben. Das Ersatzfahrzeug wird übergeben, wenn der Kunde nicht gegen die Mietvertragsbedingungen verstoßen hat, und immer unter Aufsicht und Abnahme unseres Personals. In keinem Fall erfolgt ein direkter „Tür-zu-Tür“-Austauschdienst oder ein Austausch des Fahrzeugs am Ort des Geschehens Das Ersatzfahrzeug wird stets während der Geschäftszeiten in unseren Kundendienstbüros übergeben, wobei der Kunde die Anfahrtskosten zu übernehmen hat.
10.3. Kundenbeförderung.
Der Pannendienst deckt nur das Abschleppen und/oder den technischen Einsatz des Fahrzeugs ab. In keinem Fall sind der Abschleppwagenfahrer oder das Hilfspersonal verpflichtet, den Vertragsinhaber oder seine Begleiter zu seiner Wohnung, zum Büro oder einer anderen Adresse zu bringen. Das Unternehmen stellt über die Pannenhilfezentrale die notwendigen Informationen zur Verfügung, damit der Mieter selbst die Fahrt zur nächstgelegenen Niederlassung organisieren kann. Diese Fahrtkosten gehen vollständig zulasten des Mieters. Unsere Pannenhilfe umfasst nur den technischen Service und das Abschleppen bei Unfall oder mechanischer Störung.
10.4. Nachtdienst (AUSSERHALB DER GESCHÄFTSZEITEN)
Wenn Sie nachts mit dem Fahrzeug nicht mehr weiterfahren können, versucht der Abschleppdienst, den Schaden vor Ort zu reparieren. Sollte dies nicht möglich sein, wird das Fahrzeug zum Stützpunkt des Dienstleisters gebracht und am nächsten Morgen in unserem Büro abgeliefert. Der Versicherer kann dem Vertragsinhaber nach eigenem Ermessen und gemäß den Bedingungen des vertraglich abgeschlossenen Versicherungsschutzes die folgenden Optionen anbieten:
  • a) Direkte Beförderung an den vorgesehenen Zielort
  • b) Unterbringung in einem nahe gelegenen Ort, wenn der Transfer aufgrund der Entfernung oder des Zeitplans nicht möglich ist.
In beiden Fällen wird der Mieter am nächsten Tag von unserer Pannenhilfezentrale kontaktiert, um die Abholung eines neuen Fahrzeugs zu vereinbaren und die notwendigen Vorkehrungen zu treffen.
10.5. Ausschluss der Pannenhilfe wegen Fahrlässigkeit.
Wenn der Vorfall auf Fahrlässigkeit des Vertragsinhabers zurückzuführen ist - einschließlich und u. a. auf rücksichtsloses Fahren, unsachgemäße Nutzung des Fahrzeugs, Fahren in verbotenen Gebieten oder Nichteinhaltung der vertraglichen Verpflichtungen -, haftet der Mieter für alle Kosten, die sich aus der Pannenhilfe, der Reparatur, dem Abschleppen, dem Transport und/oder dem Ersatz des Fahrzeugs ergeben, sowie für alle zusätzlich verursachten Schäden.
10.6. Das Mietwagenunternehmen haftet nicht für Wartezeiten bei der Pannenhilfe, die von Drittunternehmen erbracht werden.
11.- Persönliche Gegenstände.
Wir haften weder Ihnen noch einem Mitfahrer gegenüber für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die während der Mietdauer oder danach im Fahrzeug zurückgelassen werden. Für diese Gegenstände tragen Sie die volle Verantwortung.
Zusatzleistungen und Zubehör (Sitze, GPS usw.)
Die für die Mietdauer vertraglich abgeschlossenen Zusatzleistungen wie Kindersitze, Sitzerhöhungen, Kinderrückhaltesysteme, GPS-Geräte oder andere zusätzliche Elemente müssen in einwandfreiem Zustand und funktionstüchtig zurückgegeben werden, wobei Sie für alle daran entstandenen Schäden, Verluste oder Beschädigungen haften.
Diese Zusatzleistungen sind nicht durch irgendeine Versicherungsart oder Zusatzversicherung abgedeckt.
Ebenso muss das Zubehör des Fahrzeugs wie Tablets, Bildschirme, Multimediasysteme, Abdeckungen, Verkleidungen oder jedes andere Element der Innen- oder Außenausstattung in demselben Zustand erhalten und zurückgegeben werden, in dem sie übergeben wurden; Sie haften für alle Schäden, Verluste oder unsachgemäße Handhabungen dieser Teile.
Der Einbau von Kindersitzen erfolgt ausschließlich durch den Kunden auf dessen eigenes Risiko. Das MIETWAGENUNTERNEHMEN haftet nicht für den unsachgemäßen Einbau dieser Sitze.
13.- Transport von Tieren.
Tiere sind stets in einer geeigneten und zugelassenen Transportbox bzw. in einem zugelassenen Tierkäfig zu befördern. Verschmutzungen oder Schäden, die durch das Tier im Innenraum des Fahrzeugs verursacht werden, sind durch keine unserer Deckungen abgedeckt und werden daher dem Inhaber des Mietvertrags in Rechnung gestellt.
14.- Erforderliche Unterlagen.
Die zur Abholung des Fahrzeugs am Schalter erforderlichen und zwingend vorzulegenden Unterlagen sind:
  1. Ein gültiges Personaldokument (Personalausweis/Reisepass) des Vertragsinhabers sowie der zusätzlichen Fahrer.
  2. Eine gültige physische Kreditkarte auf den Namen des Hauptfahrers mit ausreichendem Kreditrahmen, abhängig von der gebuchten Miet-/Deckungsoption.
  3. Ein gültiger Führerschein des Vertragsinhabers sowie der ggf. autorisierten Fahrer.
Hinsichtlich des digitalen Führerscheins gilt: Es wird ausschließlich der von den spanischen Behörden in der offiziellen miDGT-App ausgestellte Führerschein akzeptiert, sofern dieser ordnungsgemäß nachgewiesen werden kann. Digitale Führerscheine, die von anderen Behörden als den spanischen ausgestellt wurden, werden in keinem Fall akzeptiert.
In allen übrigen Fällen ist der originale physische und gültige Führerschein vorzulegen. Der Kunde garantiert die Richtigkeit, Gültigkeit und Aktualität der vorgelegten Dokumente; stellen die Behörden eine Ungültigkeit fest (z. B. wegen fehlender Punkte), liegt die Verantwortung beim Kunden.
Verfügt der Kunde über einen Führerschein, der von einem Land außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums oder von einem Land ausgestellt wurde, das nicht den einschlägigen internationalen Übereinkommen beigetreten ist, ist zur Abholung des Fahrzeugs zwingend ein Internationaler Führerschein (International Driving Permit) zusammen mit dem Originalführerschein vorzulegen.
Ist der Führerschein nicht in einer Sprache abgefasst, die für die spanischen Behörden verständlich ist, muss er von einer amtlichen bzw. beglaubigten Übersetzung begleitet werden oder alternativ ist ein Internationaler Führerschein vorzulegen.
Ist der Fahrer zudem länger als 6 Monate in Spanien ansässig, hat er einen gültigen spanischen Führerschein vorzulegen, es sei denn, er verfügt über einen gültigen Führerschein, der von einem Land der Europäischen Union oder des Schengen-Raums ausgestellt wurde.
Der Kunde ermächtigt das Unternehmen ausdrücklich, seine Kredit- oder Debitkarte wie oben angegeben während des Mietvorgangs zu tokenisieren, um spätere Belastungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag vornehmen zu können, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf bei Rückgabe nicht festgestellte Schäden, Betankungen, behördliche Sanktionen oder Verkehrsbußgelder.
- Altersvoraussetzungen:
Um den Mietvertrag abzuschließen und das Fahrzeug zu übernehmen, müssen der Vertragsinhaber und alle autorisierten Fahrer die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
  1. Allgemeines Mindestalter:
    Das Mindestalter für die Anmietung eines Fahrzeugs beträgt 21 Jahre.
  2. Mindestdauer des Führerscheinbesitzes:
    Der Fahrer muss einen Führerschein mit einer Mindestdauer von 1 Jahr besitzen.
  3. Gruppenspezifische Anforderungen:
    Für bestimmte Fahrzeuggruppen gelten höhere Mindestalter, sowohl für die Fahrberechtigung als auch für die Anwendung von Young-Driver-Gebühren.
    Die folgende Tabelle enthält die Mindestalter- und Young-Driver-Anforderungen je Fahrzeuggruppe.
Gruppe ACRISS Modell Mindestalter
Young-Driver-Gebühr (anwendbar für)
AMBMRToyota Aygo oder ähnlich2121-23
A4MBARHyundai i10 Automatik oder ähnlich2121-23
BECMRToyota Yaris oder ähnlich2121-23
B5EDAHToyota Yaris Hybrid Automatik oder ähnlich2121-23
CCDMROpel Astra oder ähnlich2121-24
C1CCAHToyota Corolla Hybrid Automatik oder ähnlich2121-24
C6DCMRToyota Yaris Cross oder ähnlich2121-24
DIMMRRenault Scenic oder ähnlich2323-24
D3IVARRenault Grand Scenic 5+2 Automatik oder ähnlich25N/A
E1IDARBMW 1er Automatik oder ähnlich2323-24
E4IBARMini Cooper 5-Türer Automatik oder ähnlich2323-24
E5IMARMini Countryman Automatik oder ähnlich2323-24
E6DDAHToyota C-HR Hybrid Automatik oder ähnlich25N/A
FSDMRHyundai i30 Fastback oder ähnlich25N/A
F1SDAHToyota Corolla Limousine Hybrid Automatik oder ähnlich25N/A
F5JDAVBMW 2er Active Tourer Automatik oder ähnlich30N/A
G6ETMNVolkswagen T-Roc oder ähnlich25N/A
H5SDARBMW 2er Gran Coupé oder ähnlich25N/A
JFVMRSeat Alhambra 7-Sitzer oder ähnlich25N/A
L1CCARSeat León Automatik oder ähnlich25N/A
M1IVAHRenault Espace 5+2 Hybrid Automatik oder ähnlich25N/A
M5DGARRenault Arkana Automatik oder ähnlich25N/A
M6IVMRRenault Grand Scenic 5+2 oder ähnlich2323-24
N6SGARBMW X1 Automatik oder ähnlich30N/A
OCBMRMini One 3-Türer oder ähnlich25N/A
O1JGMRMini Countryman oder ähnlich25N/A
O5DDMRMini One 5-Türer oder ähnlich25N/A
O6CTARMini Cabrio Automatik oder ähnlich25N/A
P5GFARBMW X3 Automatik oder ähnlich30N/A
SPFMRToyota Land Cruiser oder ähnlich25N/A
S1UFARBMW X5 Automatik oder ähnlich30N/A
T5DTARBMW 2er Cabrio Automatik oder ähnlich30N/A
V1IGARBMW X2 Automatik oder ähnlich30N/A
W6IDMRBMW 1er oder ähnlich2323-24
XEXMRRenault Kangoo oder ähnlich2323-24
Y5IGAHRenault Arkana Hybrid Automatik oder ähnlich25N/A
Y6IFMRHyundai Tucson oder ähnlich25N/A
ZLVMRRenault Trafic 9-Sitzer oder ähnlich25N/A
15.- Stornierung der Buchung.
Im Falle einer kostenfreien Stornierung der Reservierung – d. h. einer Stornierung, die mindestens 24 Stunden im Voraus erfolgt – sowie im Falle von vollständig vorausbezahlten Anmietungen übernimmt DAS VERMIETERUNTERNEHMEN/SIRLET keine Verantwortung und erstattet daher keine Beträge, die durch Währungsumrechnung, Wechselkursschwankungen oder sonstige Bank- bzw. Finanzgebühren/Provisionen Dritter entstehen und nicht zu seiner Tätigkeit gehören.
Für alle Stornierungen, die weniger als 24 Stunden vor dem geplanten Abholzeitpunkt eingehen, berechnet Sirlet Inversiones 100 % des Reservierungsbetrags. Sie akzeptieren diese Belastung ausdrücklich und stimmen zu, dass der Betrag Ihrer angegebenen Kredit- oder Debitkarte belastet wird, und verzichten ausdrücklich auf jegliche Ansprüche oder rechtliche Schritte gegen Sirlet Inversiones im Zusammenhang mit dieser Belastung. Vorausbezahlte Beträge werden nicht erstattet.
- Nicht erstattungsfähiger Tarif (NRF)
Wählt der Kunde während des Reservierungsvorgangs ausdrücklich den Nicht erstattungsfähigen Tarif (NRF), gilt die in Ziffer 16 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehene Sonderregelung. Insbesondere gilt: (i) Ab Bestätigung sind keine Stornierungen oder Änderungen zulässig; (ii) eine vollständige oder teilweise Rückerstattung vorausbezahlter Beträge ist ausgeschlossen; (iii) ein Nichterscheinen oder die Unmöglichkeit, den Mietvertrag abzuschließen aus vom Kunden zu vertretenden Gründen (einschließlich der Nichtvorlage einer physischen Kreditkarte auf den Namen des Hauptfahrers, ungültiger Dokumentation oder Nichterfüllung von Voraussetzungen) führt zum Verlust von 100 % des gezahlten Betrags; (iv) jede gewünschte Änderung erfordert eine neue Reservierung zum jeweils gültigen Tarif, ohne Anrechnung oder Verrechnung bereits gezahlter Beträge.
16.- Nicht erstattungsfähiger Tarif (NRF)
  1. Geltungsbereich. Dieser Tarif gilt ausschließlich, wenn der Kunde während des Reservierungsvorgangs die Option Nicht erstattungsfähig (NRF) auswählt, die auf der Website sowie in der Bestätigungs-E-Mail deutlich ausgewiesen ist. Diese Option setzt zwingend eine vollständige Vorauszahlung voraus.
  2. Zahlung und Vorauszahlungscharakter. Der NRF-Tarif ist ausschließlich vorausbezahlt; daher ist die Zahlung von 100 % des Gesamtbetrags zum Zeitpunkt der Reservierungsbestätigung erforderlich. Der Kunde ermächtigt DAS VERMIETERUNTERNEHMEN, diese Belastung unverzüglich vorzunehmen, einschließlich der Verwendung einer tokenisierten Karte.
    Wechselkursdifferenzen und Bankgebühren Dritter sind nicht erstattungsfähig.
  3. Stornierung und Änderung. Der NRF-Tarif lässt ab dem Zeitpunkt der Bestätigung weder Stornierung noch Änderung zu.
    Jede Änderungsanfrage (Daten oder Uhrzeiten, Abhol- oder Rückgabestation, Fahrzeuggruppe, Extras, Fahrer oder persönliche Daten) gilt als vollständige, nicht erstattungsfähige Stornierung und erfordert eine neue Reservierung zum jeweils gültigen Tarif.
    Vorausbezahlte Beträge der ursprünglichen NRF-Reservierung werden nicht auf die neue Reservierung angerechnet.
  4. Nichterscheinen und Nichterfüllung von Voraussetzungen
    Ein Nichterscheinen zum angegebenen Datum und zur angegebenen Uhrzeit sowie das Fehlen zwingend erforderlicher Dokumente oder Voraussetzungen (Personalausweis/Reisepass, gültiger Führerschein, physische Kreditkarte des Hauptfahrers, Mindestalter usw.) gilt als Nichterscheinen (No-Show) und führt zum Verlust von 100 % des gezahlten Betrags, ohne Anspruch auf Rückerstattung.
    Belastungen können über die tokenisierte Karte vorgenommen werden.
  5. Vorzeitige Rückgabe und Extras. Die Rückgabe des Fahrzeugs vor dem vorgesehenen Rückgabedatum begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung für nicht genutzte Miettage.
    Ebenso werden vorausbezahlte, jedoch nicht in Anspruch genommene Extras nicht erstattet.
  6. Transparenz und Zustimmung Vor Abschluss des Kaufs wird hervorgehoben angezeigt, dass der NRF-Tarif ausschließlich vorausbezahlt und nicht erstattungsfähig ist, keine Stornierung oder Änderung zulässt und dass 100 % des Betrags sofort belastet werden.
    Mit Abschluss der Reservierung erklärt der Kunde die ausdrückliche Zustimmung zu sämtlichen für den Nicht erstattungsfähigen Tarif (NRF) geltenden Bedingungen, da diese ihm klar, deutlich sichtbar und vor dem Zahlungsvorgang zur Verfügung gestellt wurden.
17.- Nichtigkeit von Klauseln.
Sollte eine Klausel dieser Vertragsbedingungen für ungültig erklärt werden, so betrifft dies nur diese Klausel oder den Teil davon, der für ungültig erklärt wurde, die übrigen Klauseln bleiben vollumfänglich in Kraft, und die ungültige Klausel oder der betroffene Teil gilt als nicht in diese Vertragsbedingungen aufgenommen.
18.- Kundendienst und Beschwerden
Bei Vorfällen, Fragen oder Beschwerden können Sie unseren Kundendienst per E-Mail kontaktieren customerservice@gobycar.com.
Sie können auch eine formelle schriftliche Beschwerde einreichen oder ein offizielles Beschwerdeformular gemäß den geltenden Vorschriften anfordern.
Wir bemühen uns, Ihnen innerhalb von 30 Kalendertagen nach Eingang zu antworten.
19.- Höhere Gewalt.
Keine der Parteien haftet für die Unmöglichkeit der Erbringung der Dienstleistung aufgrund höherer Gewalt (Streiks, Naturkatastrophen, Kriege, Pandemien oder andere Ereignisse, die die Ausführung des Vertrags verhindern oder erschweren).
20.- Lokalisierung und Überwachung.
Das Fahrzeug kann zu Zwecken der Sicherheit, Vorbeugung von Betrug und Fuhrparkverwaltung unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und zu nicht invasiven Zwecken mit einer Geolokalisierung ausgestattet werden.
21.- Datenschutz.
Verantwortlicher: SIRLET INVERSIONES S.L. Zwecke: Verwaltung der Anmietung, Sicherheit (einschl. Geolokalisierung), Kundenbetreuung und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Rechtsgrundlage: Vertragserfüllung, berechtigtes Interesse und gesetzliche Pflichten. Aufbewahrung: während der Vertragsbeziehung und innerhalb der gesetzlichen Fristen. Empfänger: Versicherer/erforderliche Dienstleister sowie Behörden, sofern zutreffend. Rechte: Sie können diese unter rgpd@gobycar.com ausüben. Eine Verarbeitung zu kommerziellen Zwecken erfolgt nicht ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung.
22.- Geltendes Recht und Gerichtsstand.
Wir beabsichtigen, Konflikte gütlich zu lösen. Ist dies nicht möglich, sind im Konfliktfall und unbeschadet der geltenden Vorschriften über die Rechte von Nutzern und Verbrauchern die Gerichte desjenigen Landes zuständig, in dem die Verpflichtung erfüllt werden muss, wobei das Recht desjenigen Landes gilt, in dem der Mietvertrag unterzeichnet wurde.
Der Vertrag kann in spanischer und in anderen verfügbaren Sprachen rechtsgültig abgeschlossen werden. Bei Unstimmigkeiten zwischen den übersetzten Fassungen dieses Vertrags ist die spanische Fassung maßgebend.

MIETVERTRAG MIT BASISVERSICHERUNG

DAS VERMIETUNTERNEHMEN oder das von Sirlet frei benannte Unternehmen, das die Dienstleistung der Vermietung eines fahrerlosen Kraftfahrzeugs erbringt (nachfolgend DAS VERMIETUNTERNEHMEN), vermietet Ihnen das Fahrzeug (bzw. gegebenenfalls das Ersatzfahrzeug) gemäß den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen, die Sie in vollem Umfang akzeptieren und deren Einhaltung Sie sich verpflichten.
Aus diesem Grund bitten wir Sie, diese sorgfältig zu lesen und uns, falls Sie etwas nicht verstehen, vor Ihrer Zustimmung und der Verpflichtung zur Einhaltung der Bedingungen zu informieren. Jede Bezugnahme auf DAS VERMIETUNTERNEHMEN oder SIRLET ist so zu verstehen, dass sie sich je nach Fall entweder nur auf eines von beiden oder auf beide gemeinsam bezieht.
1.- Lieferung und Rückgabe
DAS MIETWAGENUNTERNEHMEN liefert das Fahrzeug im guten Allgemeinzustand, funktionsfähig und frei von offensichtlichen Mängeln.
Sie verpflichten sich, das Fahrzeug mit allen Unterlagen, Teilen und Zubehör im selben Zustand an dem Ort, dem Tag und der Uhrzeit, die in diesem Vertrag angegeben sind, zurückzugeben und die entsprechende Übernahme durch das Personal des MIETUNTERNEHMENS oder das von ihr dazu bestellte Personal vorzunehmen.
Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen ist DAS MIETWAGENUNTERNEHMEN berechtigt, die Kautionsbeträge als Sicherheit zu verwenden, um eventuelle Schäden oder Mängel, die bei der Inspektion des Fahrzeugs festgestellt werden, abzudecken. Reicht dieser Betrag nicht aus, können mit ausdrücklicher Genehmigung des Mieters zusätzliche Gebühren zur Deckung des gesamten Schadens erhoben werden.
DAS MIETWAGENUNTERNEHMEN kann das Fahrzeug jederzeit ohne Vorankündigung und auf eigene Kosten wieder in Besitz nehmen, wenn festgestellt wird, dass das Fahrzeug entgegen die in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen genutzt wird.
Die Mindestdauer der Fahrzeugmiete beträgt einen Tag (24 Stunden ab Vertragsbeginn). Bei einer Rückgabe mit einer Verspätung von mehr als 119 Minuten kann ein zusätzlicher Tag zum aktuellen Tarif in Rechnung gestellt werden, zusätzlich zu einer Gebühr für den Schaden, der dadurch entstanden ist, dass das Unternehmen nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt über das Fahrzeug verfügen konnte.
Alle Kosten oder Gebühren, die sich daraus ergeben, dass das Fahrzeug nicht an andere Kunden oder Reservierungen übergeben werden konnte, gehen zulasten des Mieters.
2.- Ihre Verantwortung.
Der von Ihnen gebuchte Basisschutz entbindet Sie nicht – weder ganz noch teilweise – von Ihrer Haftung für Schäden am Fahrzeug, Verlust oder Diebstahl während der Mietzeit. Tritt einer dieser Fälle ein, haben Sie DAS VERMIETERUNTERNEHMEN auf Aufforderung unverzüglich den Betrag der erlittenen und ordnungsgemäß dokumentierten Kosten, Aufwendungen und Verluste zu zahlen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Reparaturkosten, Wertminderung, Verlust von Erträgen aus Vermietungen (entgangener Gewinn) sowie Kosten für Abschleppen, Transport/Überführung und Lagerung. Konkret gilt Folgendes:
  1. Die Haftung für Schäden am Fahrzeug bestimmt sich nach dem vollen Marktwert des Fahrzeugs oder der betroffenen Komponenten.
  2. Die Haftung für Verlust oder Schäden infolge Diebstahls entspricht ebenfalls dem vollen Marktwert des Fahrzeugs; dieser wird unter Bezugnahme auf den im GANVAM-Informationsblatt oder einer ähnlichen Veröffentlichung ausgewiesenen Endverkaufspreis festgesetzt.
  3. Sie ermächtigen DAS VERMIETERUNTERNEHMEN ausdrücklich, Ihre Kredit- oder Debitkarte mit den vorgenannten Beträgen zu belasten und die tatsächlichen Kosten der erforderlichen Reparaturen in Rechnung zu stellen.
  4. In Ihrer ausschließlichen Verantwortung liegen Schäden, die durch unsachgemäße oder fahrlässige Nutzung des Fahrzeugs verursacht werden, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf: Schäden am Unterboden, an Rädern, Scheiben und Spiegeln, Verlust, Diebstahl oder Bruch der Schlüssel, Fehlbetankung sowie Kosten im Zusammenhang mit Abschleppdienst oder Pannenhilfe.
  5. Der vereinbarte Betrag der Selbstbeteiligung findet nur Anwendung, sofern kein unverantwortliches, fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten vorliegt. Bei Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen oder bei nicht autorisiertem Fahren wird der Basisschutz ungültig, und Sie haften für sämtliche entstandenen Schäden und Verluste.
  6. Die Kaution und/oder die Selbstbeteiligung wird zu Beginn des Mietvertrags auf Ihrer physischen Kreditkarte auf den Namen des Reservierungsinhabers blockiert (Vorautorisierung) oder belastet, als Sicherheit für die sorgfältige Nutzung des Fahrzeugs und zur Abdeckung etwaiger Vertragsverstöße, einschließlich der Nicht-Rückgabe mit vollem Kraftstofftank.
  7. Die Blockierung oder Belastung erfolgt in der Abholstation des Fahrzeugs.
  8. DAS VERMIETERUNTERNEHMEN übernimmt keine Verantwortung für Bankgebühren, Kosten infolge Währungsumrechnung oder sonstige externe Finanzkosten und erstattet derartige Beträge nicht.
  9. Zum Zeitpunkt der Bestätigung Ihrer Reservierung und der Annahme dieses Vertrags gilt: DAS VERMIETERUNTERNEHMEN AKZEPTIERT AUSSCHLIESSLICH KREDITKARTEN. Wird keine gültige physische Kreditkarte auf den Namen des Reservierungsinhabers vorgelegt, kann die Anmietung ohne Anspruch auf Rückerstattung verweigert werden.
(*) Zum Zeitpunkt der Bestätigung Ihrer Reservierung und der Annahme dieses Vertrags gilt: DAS VERMIETERUNTERNEHMEN AKZEPTIERT AUSSCHLIESSLICH KREDITKARTEN. Wenn der Reservierungsinhaber – der zugleich der Hauptfahrer sein muss – zum Zeitpunkt der Anmietung die Mietbedingungen nicht erfüllt, kann DAS VERMIETERUNTERNEHMEN die Anmietung verweigern, unter anderem, wenn keine physische Kreditkarte auf den Namen des Reservierungsinhabers vorgelegt wird.
3.- Unsere Haftung.
Das MIETWAGENUNTERNEHMEN haftet für jeden Schaden, den Sie erleiden, wenn dieser Schaden auf Fahrlässigkeit unsererseits zurückzuführen ist. Nichts in diesen Bedingungen schließt unsere Haftung für Todesfälle oder Personenschäden, die auf unsere Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, aus oder beschränkt sie; dies gilt auch für jede sonstige Haftung, die von Gesetzes wegen nicht ausgeschlossen werden kann.
4.- Berechnete Beträge und Einziehungsermächtigungen.
Alle in den Besonderen Bedingungen genannten Beträge werden nach unseren jeweils geltenden Preisen auf der Grundlage der von Ihnen angegebenen Nutzung des Fahrzeugs berechnet. Jede unerlaubte Nutzung kann dazu führen, dass zusätzliche Beträge in Rechnung gestellt werden, die in unserer aktuellen Preisliste veröffentlicht sind, die Ihnen bekannt ist und über die Sie informiert wurden.
Daher übernehmen Sie auf Aufforderung des MIETWAGENUNTERNEHMENS die Zahlung der folgenden Beträge: (a) Zahlung der Miete und anderer zusätzlicher Beträge, zusätzliche Fahrer, Übergabe und Abholung, Abholung an einem anderen Ort als dem der Übergabe, alle sonstigen vertraglich abgeschlossenen Zusatzleistungen und Steuern. Die Mindestmiete beträgt eine Tagesmiete; die Tagesmiete bezieht sich auf 24 Stunden ab Mietbeginn. Wird das Fahrzeug mit mehr als 119 Minuten Verspätung zurückgegeben, behalten wir uns das Recht vor, einen zusätzlichen Betrag in Höhe des geltenden Tagessatzes in Rechnung zu stellen. (b) Alle Beträge für Schäden gemäß Klausel 2. (c) Betankungsgebühren, wenn das Fahrzeug mit einem weniger als vollen Tank zurückgegeben wird. (d) die jeweils geltenden Steuern. (e) Beträge für versteckte Schäden, die der Kunde durch Verschulden oder Fahrlässigkeit am Fahrzeug verursacht hat und die bei der Rückgabe des Fahrzeugs mit bloßem Auge nicht erkannt werden konnten.
Wenn Sie das Fahrzeug nicht am vereinbarten Ort zurückgeben oder bei der Abnahme des Fahrzeugs durch das Personal des MIETWAGENUNTERNEHMENS nicht anwesend sind, ist dieses ausdrücklich ermächtigt, Ihr Konto mit dem als Kaution vereinbarten Betrag zu belasten, um eventuelle Schäden zu decken, es sei denn, dieser Betrag erweist sich als nicht ausreichend.
Falls das Fahrzeug außerhalb der Geschäftszeiten zurückgegeben wird, wird das Fahrzeug während der nächsten verfügbaren Arbeitszeit geprüft. Schäden oder Mängel, die bei dieser Inspektion festgestellt werden, gelten als gültig und sind dem Mietzeitraum zuzurechnen.
Wenn das Fahrzeug außerhalb der Geschäftszeiten ohne sichtbare Schäden zurückgegeben wird und es nachher und vor der Inspektion durch DAS MIETWAGENUNTERNEHMEN beschädigt ist, haften Sie für diese Schäden,
Alle in Rechnung gestellten Beträge unterliegen einer endgültigen Überprüfung bei Vertragsende. Sie ermächtigen uns hiermit, die sich aus diesem Vertrag ergebenden Kosten von dem Konto Ihrer Kredit- bzw. Debitkarte abzubuchen. Einschließlich der einschlägigen Rechtskosten, die uns bei der Eintreibung solcher Gebühren entstehen.
Etwaige Beanstandungen oder Einwände gegen die in Rechnung gestellten Beträge sind uns spätestens 30 Tage nach Erhalt der endgültigen Abrechnung mitzuteilen; andernfalls gilt die Abrechnung als korrekt.
Der Kunde ermächtigt das Unternehmen ausdrücklich zur Tokenisierung seiner Kredit- oder Debitkarte (d.h. der Kunde ermächtigt das Unternehmen ausdrücklich, die tatsächliche Kartennummer durch einen einmaligen und zufälligen Code zu ersetzen, der als „Token“ bezeichnet wird, um die Daten während der Transaktionen zu schützen) während des Mietvorgangs, um künftige Gebühren im Zusammenhang mit diesem Vertrag zu erheben, einschließlich u. a. für Schäden, die zum Zeitpunkt der Rückgabe nicht festgestellt wurden, Betankung, Verwaltungssanktionen oder Bußgelder. (Bzgl. der Schäden sind diese nicht immer auf Anhieb zu erkennen, einige sind versteckt, wie z.B. Schäden am Unterboden des Fahrzeugs oder falscher Kraftstoff, Kupplungsbrüche; in vielen Fällen werden diese Schäden erst nach ein paar Kilometern Fahrt entdeckt, entweder wenn wir das Fahrzeug zu unseren Abstellplätzen / Garagen bringen, oder kurz nachdem der nächste Kunde es gemietet hat).
Kraftstoffregelung: Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und muss im selben Zustand zurückgegeben werden. Andernfalls werden der fehlende Kraftstoff + Servicegebühr gemäß Preisliste eingezogen. Option „Im Voraus bezahlte Tankfüllung (FPO)“ verfügbar: Sie ermöglicht die Rückfahrt ohne Auftanken (ohne Rückerstattung für nicht verbrauchten Kraftstoff). Das Fahrzeug muss an einer Tankstelle in einem Umkreis von höchstens 20 Kilometern aufgetankt werden.
5.- Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung.
Sie übernehmen die volle Haftung für Bußgelder und sonstige Folgen, die sich aus der Verletzung von Verkehrsvorschriften und Parkverboten während der Mietzeit ergeben und für die Sie verantwortlich sind. Sollte das Mietwagenunternehmen solche Bußgelder zahlen müssen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre Kredit- oder Debitkarte während der Laufzeit des Mietvertrags oder nach Rückgabe des Fahrzeugs mit dem Betrag des/der betreffenden Bußgeldes/Bußgelder zuzüglich einer Verwaltungspauschale von 50 € pro Fall belasten dürfen. Die Belastungen können über die tokenisierte Karte vorgenommen werden.
6.- Schadenersatz.
Soweit es gesetzlich zulässig ist, verpflichten Sie sich, uns von allen Ansprüchen im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs, der von Ihnen erlittenen Schäden, einschließlich u. a. der Bußgelder und anderer in Klausel 5 genannte Folgen, oder von allen sonstigen Angelegenheiten, für die Sie haften, freizustellen. Wir lehnen ausdrücklich jede Haftung für Schäden jeglicher Art ab, die Sie oder Dritte erleiden, es sei denn, uns trifft ein Verschulden.
7.- Nutzungsbedingungen.
Sie sollten das Fahrzeug pflegen und sich vergewissern, dass es verschlossen ist, wenn es nicht benutzt wird, den richtigen Kraftstoff verwenden und die eingebauten Sicherheitsmechanismen bedienen und nutzen. Das Fahrzeug darf für die folgenden Zwecke nicht verwendet werden:
(a) Beförderung von Passagieren gegen Geld; (b) Warentransport; (c) Schieben oder Abschleppen von Fahrzeugen, Anhängern oder anderen Gegenständen; (d) Teilnahme an Rennen, Rallyes, Tests oder anderen Wettbewerben; (e) Fahren unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen, die das Bewusstsein des Fahrers oder seine Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen; (f) Verstoß gegen die Verkehrsregeln. Sie müssen sich bewusst sein, dass jede Straftat gegen die Verkehrssicherheit einen Verstoß gegen diesen Vertrag darstellt, wie z. B. das Nichtbeachten eines Stoppschilds oder einer Vorfahrt, das Überfahren einer roten Ampel, das Fahren in falscher Richtung, verbotene Wendemanöver oder jedes andere Verhalten, das gegen die geltenden Verkehrs- und Sicherheitsvorschriften verstößt; (g) Nichterfüllung der in unserer aktuellen Preisliste festgelegten Mindestanforderungen hinsichtlich des Alters und des Besitzes eines gültigen Führerscheins; (h) Fahren des Fahrzeugs durch eine andere Person, die nicht zuvor von uns autorisiert und in diesem Vertrag aufgeführt ist und auch nicht die Mindestanforderungen des Mietwagenunternehmens hinsichtlich des Alters und des Besitzes eines gültigen Führerscheins erfüllt. In diesem Fall haften Sie auch für das Fahrzeug gemäß diesem Vertrag und haben uns gemäß Klausel 6 schadlos zu halten; (i) das Fahrzeug darf nicht außerhalb des spanischen Festlands (außer Frankreich, Portugal, Gibraltar und Andorra nach vorheriger vertraglicher Vereinbarung und Genehmigung durch das Mietwagenunternehmen) sowie nicht zwischen den Inseln oder zwischen diesen und dem Festland gefahren werden. In diesem Zusammenhang ist es nicht gestattet, das gemietete Fahrzeug mit einer Fähre oder einer anderen Art von Seeverkehr zu transportieren. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung wendet das Mietwagenunternehmen die entsprechende Strafe an, der vertraglich abgeschlossene Versicherungsschutz wird ungültig und der Vertragsinhaber trägt alle anfallenden Kosten, einschließlich der Kosten für die Rückführung des Fahrzeugs; (j) Fahren oder Befahren von Sperrbereichen, insbesondere von Rollbahnen, Flughafen-Vorfahrtsstraßen und zugehörigen Bereichen. (k) Fahren auf Waldwegen, unbefestigten Straßen und anderen Straßen, die den Zustand der Reifen verschlechtern oder den Unterboden des Fahrzeugs beschädigen können: (l) Nichtausschalten des Lichtes oder andere fahrlässige Handlungen, die sich auf die Fahrzeugbatterie auswirken; (m) Rückgabe des Fahrzeugs in einem sehr verschmutztem Zustand; (n) Rauchen im Fahrzeug; (o) Transport von Tieren außerhalb einer zugelassenen Transportbox oder eines zugelassenen Käfigs; Schäden und Verschmutzungen durch Tiere sind nicht versichert; (p) Fahren des Fahrzeugs in Umweltzonen, wenn dies nicht gestattet ist; (q) Zurücklassen von Gegenständen im Fahrzeug auf sichtbare Art, die zu Diebstahlversuchen und Schäden am Fahrzeug führen können.
Sollte das Mietfahrzeug für einen der o. g. oder für ähnliche Zwecke verwendet werden, haften Sie vollumfänglich für alle daraus entstandene Schäden.
Strafgelder für den Verlust von Dokumenten oder Zubehör: Der Verlust oder die Beschädigung des Fahrzeugscheins, der Versicherungsunterlagen, der Tankkarte oder des Zubehörs (Weste, Dreiecke, Räder/Kits, Lichtsignalanlage, Fahrzeugplaketten, Antenne, Nummernschild, Schlüsselanhänger, Kindersitze, Kofferraumablage, Reserverad, Bildschirme, Radio, Fußmatten und alle Gegenstände, die für die Mietdauer übergeben wurden) zieht eine Strafe gemäß den geltenden Tarifen nach sich.
Sollte sich herausstellen, dass das Fahrzeug von einer nicht im Mietvertrag autorisierten Person gefahren wurde, ermächtigen Sie DAS MIETWAGENUNTERNEHMEN ausdrücklich, die entsprechende Gebühr für den Zusatzfahrer für alle Tage des Mietzeitraums zu berechnen. Zudem sind alle Schäden, Verluste oder Beschädigungen, die während der Mietzeit am Fahrzeug auftreten können, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, auch wenn eine Zusatz- oder Prämiumversicherung abgeschlossen wurde.
Wenn festgestellt wird, dass das Fahrzeug außerhalb des spanischen Hoheitsgebietes benutzt wurde oder ohne ausdrückliche Zustimmung des MIETWAGENUNTERNEHMENS zwischen Inseln überführt oder gefahren wurde, wird ebenfalls die entsprechende Grenzübergangsgebühr erhoben; Schäden, die während einer solchen unerlaubten Benutzung entstanden sind, sind auch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
8.- Versicherung.
Für die Fahrer, die das Fahrzeug mit Genehmigung des MIETWAGENUNTERNEHMENS (und ausschließlich für diese Fahrer) und mit einem gültigen Vertrag nutzen, bieten wir Versicherungsschutz im Rahmen einer Kfz-Haftpflichtversicherung, von der wir auf Anfrage per E-Mail an die Adresse customerservice@gobycar.com eine Kopie zur Verfügung stellen. Diese Police erfüllt die Mindestanforderungen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung und schützt den Eigentümer des Fahrzeugs und/oder jeden zugelassenen Fahrer vor Rechtsansprüchen Dritter wegen Personen- oder Sachschäden, die durch die Benutzung des Fahrzeugs verursacht werden. Die Versicherungsbedingungen, einschließlich der Gebietsbeschränkungen, werden hiermit als fester Bestandteil zu diesem Vertrag aufgenommen. Nicht autorisierte Fahrer sind nicht versichert, sodass sämtliche Kosten und Schäden von dem Vertragsinhaber zu übernehmen sind.
9.- Unfälle, Diebstahl oder Verlust .
Sie müssen jeden Verkehrsunfall, Verlust, Schaden oder Diebstahl sofort bei der Polizei und innerhalb von 24 Stunden bei uns melden. Bei Unfall sollten Sie weder Haftung noch Schuld zugeben. Sie müssen ein Formular, das Sie vorher dazu anfordern, für die Unfall- oder Diebstahlsanzeige ausfüllen. Wenn Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, wird der abgeschlossene Versicherungsschutz nichtig und Sie verzichten ausdrücklich auf den Haftungsausschluss.
Wenn Sie ein solches Formular nicht ausgefüllt haben, erstreckt sich Ihre Haftung auf die Höhe der dem Mietwagenunternehmen entstandenen und ordnungsgemäß belegten Kosten, Ausgaben und Verluste, einschließlich und u. a. der Reparaturkosten, Wertverluste, entgangenen Mieteinnahmen (entgangenem Gewinn), Abschlepp- und Lagerkosten.
Bei Diebstahl, Verlust oder schweren Schäden am Fahrzeug, die eine Weiterfahrt unmöglich machen und deren Reparatur zu kostspielig oder undurchführbar ist, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie den vollen Marktwert des Fahrzeugs zahlen, der nach dem im Ganvam-Informationsblatt oder einer ähnlichen Veröffentlichung angegebenen Verkaufspreis festgelegt wird.
Sie verpflichten sich außerdem, mit uns und unserer Versicherungsgesellschaft bei etwaigen Ermittlungen oder anschließenden Gerichtsverfahren zusammenzuarbeiten; andernfalls haften Sie für alle daraus entstehenden Schäden und Nachteile.
10. Pannenhilfe.
Die Grunddeckung enthält keine Pannenhilfe, daher ist sie nicht im Mietvertrag enthalten. Aber in der SC Prämium-Deckung ist sie enthalten. Sie können sie auch mit der Grunddeckung als zusätzliche Leistung abschließen, und dann muss sie in den Mietvertrag aufgenommen werden.
Wenn Sie die Pannenhilfe nicht vertraglich abschließen, erklären Sie, dass Sie sich dessen bewusst sind, übernehmen ausdrücklich alle sich daraus ergebenden Umstände und akzeptieren ausdrücklich die Kosten, die dem MIETWAGENUNTERNEHMEN für eventuelle Schäden und Nachteile entstehen können.
10.1. Erbringung der Leistung.
Der Mieter hat Anspruch auf einen Pannendienst, der 24 Stunden am Tag zur Verfügung steht und über unser Callcenter verwaltet wird. Außerhalb der Geschäftszeiten erfolgt die Pannenhilfe über den vom Mietwagenunternehmen beauftragten Dienstleister.
10.2. Ersatzfahrzeug.
Bei einem Zwischenfall, der die Fortsetzung der Fahrt unmöglich macht, kann der Mieter gegen Vorlage der gültigen Originaldokumente in einem unserer Büros während unserer Geschäftszeiten ein Ersatzfahrzeug anfordern. Das Fahrzeug wird so schnell wie möglich gegen ein anderes Fahrzeug mit ähnlichen Merkmalen wie denen der vertraglich abgeschlossenen Gruppe ausgetauscht. Sollte ein Fahrzeug dieser Gruppe nicht verfügbar sein, wird ein Fahrzeug aus einer anderen Gruppe als der gebuchten zur Verfügung gestellt und der Vertragsinhaber kann dagegen keinen Einspruch erheben. Das Ersatzfahrzeug wird übergeben, wenn der Kunde nicht gegen die Mietvertragsbedingungen verstoßen hat, und immer unter Aufsicht und Abnahme unseres Personals. In keinem Fall erfolgt ein direkter „Tür-zu-Tür“-Austauschdienst oder ein Austausch des Fahrzeugs am Ort des Geschehens Das Ersatzfahrzeug wird stets während der Geschäftszeiten in unseren Kundendienstbüros übergeben, wobei der Kunde die Anfahrtskosten zu übernehmen hat.
10.3. Kundenbeförderung.
Der Pannendienst deckt nur das Abschleppen und/oder den technischen Einsatz des Fahrzeugs ab. In keinem Fall sind der Abschleppwagenfahrer oder das Hilfspersonal verpflichtet, den Vertragsinhaber oder seine Begleiter zu seiner Wohnung, zum Büro oder einer anderen Adresse zu bringen. Das Unternehmen stellt über die Pannenhilfezentrale die notwendigen Informationen zur Verfügung, damit der Mieter selbst die Fahrt zur nächstgelegenen Niederlassung organisieren kann. Diese Fahrtkosten gehen vollständig zulasten des Mieters. Unsere Pannenhilfe umfasst nur den technischen Service und das Abschleppen bei Unfall oder mechanischer Störung.
10.4. Nachtdienst (AUSSERHALB DER GESCHÄFTSZEITEN)
Wenn Sie nachts mit dem Fahrzeug nicht mehr weiterfahren können, versucht der Abschleppdienst, den Schaden vor Ort zu reparieren. Sollte dies nicht möglich sein, wird das Fahrzeug zum Stützpunkt des Dienstleisters gebracht und am nächsten Morgen in unserem Büro abgeliefert. Der Versicherer kann dem Vertragsinhaber nach eigenem Ermessen und gemäß den Bedingungen des vertraglich abgeschlossenen Versicherungsschutzes die folgenden Optionen anbieten:
  • a) Direkte Beförderung an den vorgesehenen Zielort
  • b) Unterbringung in einem nahe gelegenen Ort, wenn der Transfer aufgrund der Entfernung oder des Zeitplans nicht möglich ist.
In beiden Fällen wird der Mieter am nächsten Tag von unserer Pannenhilfezentrale kontaktiert, um die Abholung eines neuen Fahrzeugs zu vereinbaren und die notwendigen Vorkehrungen zu treffen.
10.5. Ausschluss der Pannenhilfe wegen Fahrlässigkeit.
Wenn der Vorfall auf Fahrlässigkeit des Vertragsinhabers zurückzuführen ist - einschließlich und u. a. auf rücksichtsloses Fahren, unsachgemäße Nutzung des Fahrzeugs, Fahren in verbotenen Gebieten oder Nichteinhaltung der vertraglichen Verpflichtungen -, haftet der Mieter für alle Kosten, die sich aus der Pannenhilfe, der Reparatur, dem Abschleppen, dem Transport und/oder dem Ersatz des Fahrzeugs ergeben, sowie für alle zusätzlich verursachten Schäden.
10.6. Das Mietwagenunternehmen haftet nicht für Wartezeiten bei der Pannenhilfe, die von Drittunternehmen erbracht werden.
11.- Persönliche Gegenstände.
Wir haften weder Ihnen noch einem Mitfahrer gegenüber für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die während der Mietdauer oder danach im Fahrzeug zurückgelassen werden. Für diese Gegenstände tragen Sie die volle Verantwortung.
Zusatzleistungen und Zubehör (Sitze, GPS usw.)
Die für die Mietdauer vertraglich abgeschlossenen Zusatzleistungen wie Kindersitze, Sitzerhöhungen, Kinderrückhaltesysteme, GPS-Geräte oder andere zusätzliche Elemente müssen in einwandfreiem Zustand und funktionstüchtig zurückgegeben werden, wobei Sie für alle daran entstandenen Schäden, Verluste oder Beschädigungen haften.
Diese Zusatzleistungen sind nicht durch irgendeine Versicherungsart oder Zusatzversicherung abgedeckt.
Ebenso muss das Zubehör des Fahrzeugs wie Tablets, Bildschirme, Multimediasysteme, Abdeckungen, Verkleidungen oder jedes andere Element der Innen- oder Außenausstattung in demselben Zustand erhalten und zurückgegeben werden, in dem sie übergeben wurden; Sie haften für alle Schäden, Verluste oder unsachgemäße Handhabungen dieser Teile.
Der Einbau von Kindersitzen erfolgt ausschließlich durch den Kunden auf dessen eigenes Risiko. Das MIETWAGENUNTERNEHMEN haftet nicht für den unsachgemäßen Einbau dieser Sitze.
13.- Transport von Tieren.
Tiere sind stets in einer geeigneten und zugelassenen Transportbox bzw. in einem zugelassenen Tierkäfig zu befördern. Verschmutzungen oder Schäden, die durch das Tier im Innenraum des Fahrzeugs verursacht werden, sind durch keine unserer Deckungen abgedeckt und werden daher dem Inhaber des Mietvertrags in Rechnung gestellt.
14.- Erforderliche Unterlagen.
Die zur Abholung des Fahrzeugs am Schalter erforderlichen und zwingend vorzulegenden Unterlagen sind:
  1. Ein gültiges Personaldokument (Personalausweis/Reisepass) des Vertragsinhabers sowie der zusätzlichen Fahrer.
  2. Eine gültige physische Kreditkarte auf den Namen des Hauptfahrers mit ausreichendem Kreditrahmen, abhängig von der gebuchten Miet-/Deckungsoption.
  3. Ein gültiger Führerschein des Vertragsinhabers sowie der ggf. autorisierten Fahrer.
Hinsichtlich des digitalen Führerscheins gilt: Es wird ausschließlich der von den spanischen Behörden in der offiziellen miDGT-App ausgestellte Führerschein akzeptiert, sofern dieser ordnungsgemäß nachgewiesen werden kann. Digitale Führerscheine, die von anderen Behörden als den spanischen ausgestellt wurden, werden in keinem Fall akzeptiert.
In allen übrigen Fällen ist der originale physische und gültige Führerschein vorzulegen. Der Kunde garantiert die Richtigkeit, Gültigkeit und Aktualität der vorgelegten Dokumente; stellen die Behörden eine Ungültigkeit fest (z. B. wegen fehlender Punkte), liegt die Verantwortung beim Kunden.
Verfügt der Kunde über einen Führerschein, der von einem Land außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums oder von einem Land ausgestellt wurde, das nicht den einschlägigen internationalen Übereinkommen beigetreten ist, ist zur Abholung des Fahrzeugs zwingend ein Internationaler Führerschein (International Driving Permit) zusammen mit dem Originalführerschein vorzulegen.
Ist der Führerschein nicht in einer Sprache abgefasst, die für die spanischen Behörden verständlich ist, muss er von einer amtlichen bzw. beglaubigten Übersetzung begleitet werden oder alternativ ist ein Internationaler Führerschein vorzulegen.
Ist der Fahrer zudem länger als 6 Monate in Spanien ansässig, hat er einen gültigen spanischen Führerschein vorzulegen, es sei denn, er verfügt über einen gültigen Führerschein, der von einem Land der Europäischen Union oder des Schengen-Raums ausgestellt wurde.
Der Kunde ermächtigt das Unternehmen ausdrücklich, seine Kredit- oder Debitkarte wie oben angegeben während des Mietvorgangs zu tokenisieren, um spätere Belastungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag vornehmen zu können, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf bei Rückgabe nicht festgestellte Schäden, Betankungen, behördliche Sanktionen oder Verkehrsbußgelder.
- Altersvoraussetzungen:
Um den Mietvertrag abzuschließen und das Fahrzeug zu übernehmen, müssen der Vertragsinhaber und alle autorisierten Fahrer die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
  1. Allgemeines Mindestalter:
    Das Mindestalter für die Anmietung eines Fahrzeugs beträgt 21 Jahre.
  2. Mindestdauer des Führerscheinbesitzes:
    Der Fahrer muss einen Führerschein mit einer Mindestdauer von 1 Jahr besitzen.
  3. Gruppenspezifische Anforderungen:
    Für bestimmte Fahrzeuggruppen gelten höhere Mindestalter, sowohl für die Fahrberechtigung als auch für die Anwendung von Young-Driver-Gebühren.
    Die folgende Tabelle enthält die Mindestalter- und Young-Driver-Anforderungen je Fahrzeuggruppe.
Gruppe ACRISS Modell Mindestalter
Young-Driver-Gebühr (anwendbar für)
AMBMRToyota Aygo oder ähnlich2121-23
A4MBARHyundai i10 Automatik oder ähnlich2121-23
BECMRToyota Yaris oder ähnlich2121-23
B5EDAHToyota Yaris Hybrid Automatik oder ähnlich2121-23
CCDMROpel Astra oder ähnlich2121-24
C1CCAHToyota Corolla Hybrid Automatik oder ähnlich2121-24
C6DCMRToyota Yaris Cross oder ähnlich2121-24
DIMMRRenault Scenic oder ähnlich2323-24
D3IVARRenault Grand Scenic 5+2 Automatik oder ähnlich25N/A
E1IDARBMW 1er Automatik oder ähnlich2323-24
E4IBARMini Cooper 5-Türer Automatik oder ähnlich2323-24
E5IMARMini Countryman Automatik oder ähnlich2323-24
E6DDAHToyota C-HR Hybrid Automatik oder ähnlich25N/A
FSDMRHyundai i30 Fastback oder ähnlich25N/A
F1SDAHToyota Corolla Limousine Hybrid Automatik oder ähnlich25N/A
F5JDAVBMW 2er Active Tourer Automatik oder ähnlich30N/A
G6ETMNVolkswagen T-Roc oder ähnlich25N/A
H5SDARBMW 2er Gran Coupé oder ähnlich25N/A
JFVMRSeat Alhambra 7-Sitzer oder ähnlich25N/A
L1CCARSeat León Automatik oder ähnlich25N/A
M1IVAHRenault Espace 5+2 Hybrid Automatik oder ähnlich25N/A
M5DGARRenault Arkana Automatik oder ähnlich25N/A
M6IVMRRenault Grand Scenic 5+2 oder ähnlich2323-24
N6SGARBMW X1 Automatik oder ähnlich30N/A
OCBMRMini One 3-Türer oder ähnlich25N/A
O1JGMRMini Countryman oder ähnlich25N/A
O5DDMRMini One 5-Türer oder ähnlich25N/A
O6CTARMini Cabrio Automatik oder ähnlich25N/A
P5GFARBMW X3 Automatik oder ähnlich30N/A
SPFMRToyota Land Cruiser oder ähnlich25N/A
S1UFARBMW X5 Automatik oder ähnlich30N/A
T5DTARBMW 2er Cabrio Automatik oder ähnlich30N/A
V1IGARBMW X2 Automatik oder ähnlich30N/A
W6IDMRBMW 1er oder ähnlich2323-24
XEXMRRenault Kangoo oder ähnlich2323-24
Y5IGAHRenault Arkana Hybrid Automatik oder ähnlich25N/A
Y6IFMRHyundai Tucson oder ähnlich25N/A
ZLVMRRenault Trafic 9-Sitzer oder ähnlich25N/A
15.- Stornierung der Buchung.
Im Falle einer kostenfreien Stornierung der Reservierung – d. h. einer Stornierung, die mindestens 24 Stunden im Voraus erfolgt – sowie im Falle von vollständig vorausbezahlten Anmietungen übernimmt DAS VERMIETERUNTERNEHMEN/SIRLET keine Verantwortung und erstattet daher keine Beträge, die durch Währungsumrechnung, Wechselkursschwankungen oder sonstige Bank- bzw. Finanzgebühren/Provisionen Dritter entstehen und nicht zu seiner Tätigkeit gehören.
Für alle Stornierungen, die weniger als 24 Stunden vor dem geplanten Abholzeitpunkt eingehen, berechnet Sirlet Inversiones 100 % des Reservierungsbetrags. Sie akzeptieren diese Belastung ausdrücklich und stimmen zu, dass der Betrag Ihrer angegebenen Kredit- oder Debitkarte belastet wird, und verzichten ausdrücklich auf jegliche Ansprüche oder rechtliche Schritte gegen Sirlet Inversiones im Zusammenhang mit dieser Belastung. Vorausbezahlte Beträge werden nicht erstattet.
- Nicht erstattungsfähiger Tarif (NRF)
Wählt der Kunde während des Reservierungsvorgangs ausdrücklich den Nicht erstattungsfähigen Tarif (NRF), gilt die in Ziffer 16 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehene Sonderregelung. Insbesondere gilt: (i) Ab Bestätigung sind keine Stornierungen oder Änderungen zulässig; (ii) eine vollständige oder teilweise Rückerstattung vorausbezahlter Beträge ist ausgeschlossen; (iii) ein Nichterscheinen oder die Unmöglichkeit, den Mietvertrag abzuschließen aus vom Kunden zu vertretenden Gründen (einschließlich der Nichtvorlage einer physischen Kreditkarte auf den Namen des Hauptfahrers, ungültiger Dokumentation oder Nichterfüllung von Voraussetzungen) führt zum Verlust von 100 % des gezahlten Betrags; (iv) jede gewünschte Änderung erfordert eine neue Reservierung zum jeweils gültigen Tarif, ohne Anrechnung oder Verrechnung bereits gezahlter Beträge.
16.- Nicht erstattungsfähiger Tarif (NRF)
  1. Geltungsbereich. Dieser Tarif gilt ausschließlich, wenn der Kunde während des Reservierungsvorgangs die Option Nicht erstattungsfähig (NRF) auswählt, die auf der Website sowie in der Bestätigungs-E-Mail deutlich ausgewiesen ist. Diese Option setzt zwingend eine vollständige Vorauszahlung voraus.
  2. Zahlung und Vorauszahlungscharakter. Der NRF-Tarif ist ausschließlich vorausbezahlt; daher ist die Zahlung von 100 % des Gesamtbetrags zum Zeitpunkt der Reservierungsbestätigung erforderlich. Der Kunde ermächtigt DAS VERMIETERUNTERNEHMEN, diese Belastung unverzüglich vorzunehmen, einschließlich der Verwendung einer tokenisierten Karte.
    Wechselkursdifferenzen und Bankgebühren Dritter sind nicht erstattungsfähig.
  3. Stornierung und Änderung. Der NRF-Tarif lässt ab dem Zeitpunkt der Bestätigung weder Stornierung noch Änderung zu.
    Jede Änderungsanfrage (Daten oder Uhrzeiten, Abhol- oder Rückgabestation, Fahrzeuggruppe, Extras, Fahrer oder persönliche Daten) gilt als vollständige, nicht erstattungsfähige Stornierung und erfordert eine neue Reservierung zum jeweils gültigen Tarif.
    Vorausbezahlte Beträge der ursprünglichen NRF-Reservierung werden nicht auf die neue Reservierung angerechnet.
  4. Nichterscheinen und Nichterfüllung von Voraussetzungen
    Ein Nichterscheinen zum angegebenen Datum und zur angegebenen Uhrzeit sowie das Fehlen zwingend erforderlicher Dokumente oder Voraussetzungen (Personalausweis/Reisepass, gültiger Führerschein, physische Kreditkarte des Hauptfahrers, Mindestalter usw.) gilt als Nichterscheinen (No-Show) und führt zum Verlust von 100 % des gezahlten Betrags, ohne Anspruch auf Rückerstattung.
    Belastungen können über die tokenisierte Karte vorgenommen werden.
  5. Vorzeitige Rückgabe und Extras. Die Rückgabe des Fahrzeugs vor dem vorgesehenen Rückgabedatum begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung für nicht genutzte Miettage.
    Ebenso werden vorausbezahlte, jedoch nicht in Anspruch genommene Extras nicht erstattet.
  6. Transparenz und Zustimmung Vor Abschluss des Kaufs wird hervorgehoben angezeigt, dass der NRF-Tarif ausschließlich vorausbezahlt und nicht erstattungsfähig ist, keine Stornierung oder Änderung zulässt und dass 100 % des Betrags sofort belastet werden.
    Mit Abschluss der Reservierung erklärt der Kunde die ausdrückliche Zustimmung zu sämtlichen für den Nicht erstattungsfähigen Tarif (NRF) geltenden Bedingungen, da diese ihm klar, deutlich sichtbar und vor dem Zahlungsvorgang zur Verfügung gestellt wurden.
17.- Nichtigkeit von Klauseln.
Sollte eine Klausel dieser Vertragsbedingungen für ungültig erklärt werden, so betrifft dies nur diese Klausel oder den Teil davon, der für ungültig erklärt wurde, die übrigen Klauseln bleiben vollumfänglich in Kraft, und die ungültige Klausel oder der betroffene Teil gilt als nicht in diese Vertragsbedingungen aufgenommen.
18.- Kundendienst und Beschwerden
Bei Vorfällen, Fragen oder Beschwerden können Sie unseren Kundendienst per E-Mail kontaktieren customerservice@gobycar.com.
Sie können auch eine formelle schriftliche Beschwerde einreichen oder ein offizielles Beschwerdeformular gemäß den geltenden Vorschriften anfordern.
Wir bemühen uns, Ihnen innerhalb von 30 Kalendertagen nach Eingang zu antworten.
19.- Höhere Gewalt.
Keine der Parteien haftet für die Unmöglichkeit der Erbringung der Dienstleistung aufgrund höherer Gewalt (Streiks, Naturkatastrophen, Kriege, Pandemien oder andere Ereignisse, die die Ausführung des Vertrags verhindern oder erschweren).
20.- Lokalisierung und Überwachung.
Das Fahrzeug kann zu Zwecken der Sicherheit, Vorbeugung von Betrug und Fuhrparkverwaltung unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und zu nicht invasiven Zwecken mit einer Geolokalisierung ausgestattet werden.
21.- Datenschutz.
Verantwortlicher: SIRLET INVERSIONES S.L. Zwecke: Verwaltung der Anmietung, Sicherheit (einschl. Geolokalisierung), Kundenbetreuung und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Rechtsgrundlage: Vertragserfüllung, berechtigtes Interesse und gesetzliche Pflichten. Aufbewahrung: während der Vertragsbeziehung und innerhalb der gesetzlichen Fristen. Empfänger: Versicherer/erforderliche Dienstleister sowie Behörden, sofern zutreffend. Rechte: Sie können diese unter rgpd@gobycar.com ausüben. Eine Verarbeitung zu kommerziellen Zwecken erfolgt nicht ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung.
22.- Geltendes Recht und Gerichtsstand.
Wir beabsichtigen, Konflikte gütlich zu lösen. Ist dies nicht möglich, sind im Konfliktfall und unbeschadet der geltenden Vorschriften über die Rechte von Nutzern und Verbrauchern die Gerichte desjenigen Landes zuständig, in dem die Verpflichtung erfüllt werden muss, wobei das Recht desjenigen Landes gilt, in dem der Mietvertrag unterzeichnet wurde.
Der Vertrag kann in spanischer und in anderen verfügbaren Sprachen rechtsgültig abgeschlossen werden. Bei Unstimmigkeiten zwischen den übersetzten Fassungen dieses Vertrags ist die spanische Fassung maßgebend.

Stornierungsbedingungen für Reservierungen

SIRLET ermöglicht die Stornierung der von Ihnen bestätigten Reservierung gemäß den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen, die Sie akzeptieren. Es ist unser Ziel, dass sämtliche Vertragsbedingungen hier vollständig wiedergegeben sind. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch und teilen Sie uns mit, falls Sie einen Punkt nicht verstehen oder mit ihm nicht einverstanden sind, bevor Sie den Vertrag akzeptieren.
1. Ausübung Ihres Stornorechts
Die Stornierung der von Ihnen getätigten Reservierung ist bis maximal 24 Stunden vor Anmietung kostenfrei möglich. Anmietdatum und -zeit sind der Buchungsbestätigung zu entnehmen, in der die von Ihnen an SIRLET übermittelten Daten aufgeführt werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass vorausbezahlte Extras, wie z. B. Kindersitze, Sitzerhöhungen, GPS-Geräte, Grenzübertrittsservice, Pannenhilfe, zusätzliche Fahrer sowie sonstige im Voraus gebuchte Dienstleistungen oder Leistungen, nicht erstattet werden, falls Sie sich bei Abschluss des Mietvertrags letztlich dazu entscheiden, diese nicht in Anspruch zu nehmen bzw. nicht zu buchen.
2. Geldwechsel, Währungsabwertung oder externe Gebühren
SIRLET haftet nicht für Kosten, die durch Geldwechsel oder Währungsabwertung anfallen könnten, und auch nicht für andere Kosten, Bankgebühren oder Gebühren fremder Geldinstitute, und erstattet diese daher nicht. Sie verzichten ausdrücklich darauf, diesbezüglich gegen Sirlet Inversiones Ansprüche geltend zu machen.
3. Nicht erstattungsfähiger Tarif (NRF)
Wählt der Kunde den Nicht erstattungsfähigen Tarif (NRF), sind ab dem Zeitpunkt der Bestätigung weder Stornierung noch Änderung zulässig.
Der Tarif ist ausschließlich vorausbezahlt; 100 % des Betrags werden sofort belastet, ohne Anspruch auf Rückerstattung, auch in Fällen von Nichterscheinen (No-Show) oder fehlender verpflichtender Dokumentation.
Mit Abschluss der Reservierung erklärt der Kunde die ausdrückliche Zustimmung zu diesen Bedingungen, die ihm zuvor klar und deutlich angezeigt wurden.
4. Haftung für die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten zur Rückerstattung der vorausbezahlten Beträge
Sie haften für die Korrektheit der Daten, welche zur Rückerstattung der vorausbezahlten Beträge von Ihnen zur Verfügung gestellt wurden, und entbinden SIRLET jeglicher Verantwortung einer missbräuchlichen Verwendung, Diebstahls oder fehlerbehafteter oder fiktiver Mitteilungen usw. durch Sie selbst oder durch Dritte.
5. Erhalt Ihrer Stornierung
Als Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung wird der Moment erachtet, in welchem SIRLET Ihre E-Mail auf elektronischem Weg erhält. Wir weisen darauf hin, dass eine Stornierung dann eingegangen ist, wenn wir Ihre Stornierungsanfrage ERHALTEN, und nicht, wenn Sie die E-Mail gesendet haben. Daher empfiehlt Ihnen SIRLET, eine Buchungsstornierung vorsichtshalber nicht im letzten Moment durchzuführen.
6. Stornierung außerhalb der Stornofrist von 24 Stunden vor Anmietung.
Bei Stornierungen, die weniger als 24 Stunden vor der Anmietung erfolgen, verrechnet Ihnen SIRLET den Gesamtpreis Ihrer Buchung. Sie akzeptieren ausdrücklich, dass Ihnen diese Stornogebühr verrechnet und Ihre angegebene Kredit- oder Debitkarte mit ihr belastet wird. Sie verzichten ausdrücklich darauf, diesbezüglich gegen SIRLET Ansprüche geltend zu machen oder rechtliche Schritte gegen die Firma einzuleiten.
7. Vorzeitige Rückgaben (vorausbezahlte Anmietungen)
Für nicht genutzte Miettage erfolgt keine Rückerstattung, auch wenn das Fahrzeug vor dem vorgesehenen Rückgabedatum zurückgegeben wird.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich dazu, die Rechtsprechung und den Gerichtsstand des Ortes der Anmietung des Mietwagens anzunehmen.